Rechtliche Situation (Urheberrecht) beim Veröffentlichen von Mods

    • DerMatze wrote:

      Ich denke du hast da was falsch verstanden. Keiner geht davon aus, dass Horsch etwas unternehmen wird, denn wie du richtig aufzeigst, gab es so etwas noch nie und das habe ich im ersten Post ja auch geschrieben, dass kein Hersteller in der Praxis etwas unternimmt.
      Ich denke nicht das ich das falsch verstanden habe. Bis zu meinem Post bezog sich fast alles auf Disign und Markenrechte. Egal mit wem die Firma Horsch welche Verträge hat, diese Rechte liegen bei Horsch.
      Natürlich kann Giants, wenn Exclusivrechte vorliegen, gegen Horsch Mods in anderen Spielen vorgehen. Mein Post bezog sich aber auf oben genanntes.
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    • Erst mal danke @'tgs_wort'


      NorthernStar wrote:

      hat extrem wenig mit der Modding-Situation in Spielen zu tun.
      Natürlich hast du damit recht....
      Gemeint war es in der Tat so wie Matze es beschrieben hat.

      DerMatze wrote:

      @Ignis Pugnatur meint auch, dass irgendein Hersteller früher oder später doch mal aktiv wird, aber da finde ich die Formulierung von @zet ganz gut, dass ein Hersteller erst dann aktiv wird, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat das zu ahnden.
      Natürlich auch ein Danke @'zet', der das ganz ordentlich erläutert hat.

      Wie an anderer Stelle schon öfter gesagt wurde wird der Grund warum Horsch abgesagt hat ein "Geheimnis" bleiben und MBB ist uns diesbezüglich auch keine Rechenschaft schuldig.
      Zumal das von zet locker erklärte real X-Hunderte Seiten in verschiedensten Gesetzen sind über das man sicherlich ein eigenständiges Buch verfassen könnte.

      Das JD-Beispiel:

      NorthernStar wrote:

      Das was dort gemacht wurde ist mehr oder weniger das, was man als Chip-Tuning bezeichnet. Das ist ein Eingriff in die Steuer-Software bei einer Maschine für die man entsprechendes Alter, Führerschein, etc. braucht und die im Betrieb durchaus gefährlich sein kann.
      In einem einzelene Fall würde z.B. am Beispiel JD da garnix passieren. Häufen sich aber solche Vorfälle, dann handeln entweder die Hersteller oder noch spähter die Gesetzgeber.

      So passiert mit den Drohnenregelungen anfang des Jahres wo in der Presse so viel Wirbel gemacht wurde.
      Davor war "alles gut".
      Alle die ich selbst kenne, haben sich an die bis dahin geltenden Regeln (Gesetze etc) gehalten. Einige wenigen haben "Mist gemacht" und teils Unfälle mit leichten bis mittleren Personenschäden, fast schwerste Unfälle (Flugzeugabstürze), Sachbeschädigungen, Verstöße gegen Privat- und Persöhnlichkeitsrechte, Spionage etc. veranstaltet und sind damit ein gefundenes Fressen für die Negativpresse.
      Gerade in diesem Bereich ist das Wort "Drone" in der Bevölkerung als Gleichnis für Krieg, Böse, Waffe, Spionage verankert und die passierten Dinge somit der passende Zündstoff gewesen um Gesetzesänderungen zu machen.

      ABER - Um ehrlich zu sein, wurde viel geschrieben und Wortlaute verändert, aber wirklich anderst sind nur minimale Kleinigkeiten und es wurden Amtliche Arbeitsplätze für neue Bürokrateverwalter geschaffen die jetzt noch mehr Kohle für noch mehr Papierkram eninehmen dürfen.

      Auf das Modding bezogen:
      Es gibt viele gute Mods (egal um welches Spiel oder Genre es sich nun handelt) und noch mehr Schrott- oder Funmods.
      Vieleicht hat irgendwann mal eine Firma zu viel Jahreseinnamen und muss die für das Finanzamt irgendwie "verbraten".
      Also mal nen Anwalt ran und ein paar Fälle lostreten um eine Abschreckung zu schaffen. (Hat die GEZ und GEMA auch ähnlich gemacht).

      Viel mehr als das uninformierte Volk zu beruhigen unter dem Deckmantel
      "Schaut wir haben was getan!"
      war das im übrigen bei den Dronen nämlich nicht, was die Politiker mit ihren Gesetzen gemacht haben.
      Die Chaoten die Mist machen, machen lustig weiter wie bisher.
    • @Ignis Pugnatur

      Bringen ein eigenes Spiel raus, mit dem Umfang des eigenen "Betriebshofes" Modder dürfen bei denen aber weiter Modsbringen (auch für C&C), solange die nicht für Horsch schädlich sind. Wurde eben gepostet. Als direkte Aussage der Firma Horsch!!!

      Da kann man sich ja mal auf Mods freuen! Hoffe ich. :D
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    • Moin Leute habe heute mittag diesen Forum Beitrag bei Gadarol im Forum Gelsen geschrieben von dem guten Basel. ich denke mal das damit viele Gerüchte aus der Welt sind hoffe ich mal :)

      Ich hatte das Glück, mich mit dem Pressesprecher Herr Brandt von Horsch zu unterhalten.

      Wie gerstern von Horsch auf Facebook geschrieben wurde, möchten sie gerne die Gaming Power in ihrem eigenenrealenBetrieb nutzen
      und haben dafür sich mit einem Partner exklusiv zusammengeschlossen,
      dies wurde mir auch von Daniel Brandt, Pressesprecher der HorschMaschinen GmbH, auf Anfrage bestätigt.
      Herr Brandt betonte ganz klar dass ihre Entscheidung nicht gegen CnC ging, sondern sie sich für ihre Pläne entschieden haben.
      Mehr dazu werden wir voraussichtlich auf der AGRITECHNICA im Novembererfahren.
      Wer dieser Partner ist werden wir später erfahren, da Horsch nicht möchte, dassdie Emotionen unnötig hoch kochen.
      Sicher sagen kann man, dass die Horsch Freunde auch in Zukunft mit virtuellen Geräte über den Acker fahren können und so wie Herr Brandt klang wird das sicherlich auch ein riesen Spass,weil hier der HORSCH eigene Betrieb extrem detailliert nutzbar wird und so die Realität und die Gaming Power verschmelzen.

      Auf die Frage, ob Modder in Zukunft bei CnC Horsch Maschine bringen dürfen, antwortet Herr Brandt:
      "Ich möchte nach aktuellem Standpunkt nicht unbedingt Moddern verbieten, Horsch Maschinen in einem Spiel, welchem auch immer, rein zu modden, wenn die Qualitätsstandards erfüllt sind."
      Eine Aussage die mich freut, denn so werden hoffentlich dann auch in CnC Horsch Maschinen anzutreffen sein, denn die 3D Modelle, die wir bisher zu sehen bekamen, machen ja Lust auf mehr.

      Was wir auch alle berücksichtigen sollten, so eine Exklusivität ist nie für die Ewigkeit und was in Zukunft noch alle geschehen wird, wird sich noch zeigen.
      Natürlich ist es für die Agrar Simulation Genre schade wenn ein Hersteller nicht in mehreren Spielen ist,
      dass mag für uns Spieler aber auch ein Grund sein sich mit mehr als einem Spieletitel auseinander zu setzen.
      Denn jeder Titel hat seine Vor- und Nachteile.

      Hier noch das Zitat von Horsch bei Facebook:
      "
      Horsch Eine wichtige Ergänzung direkt von Horsch: Hallo CnC Community. Wir sind nicht aus Cattle and Crops ausgestiegen, weil wir dem Spiel keine Zukunft zutrauen. Es geht hier um eine strategische Entscheidung. Auf der AGRITECHNICA im November wird es HORSCH Gaming Content geben, der unsere Entscheidung dann auch verständlich aufzeigen wird. HORSCH betreibt ja auch einen eigenen 3.000 ha Betrieb und den wollen wir in ein Spiel bringen inkl. alle Maschinen, die es dort gibt. Auf der Agritechnica wird das dann soweit sein - aber ebend mit einem exklusiven Partner der nicht CnC ist.
    • OK - Das ist mal eine Aussage und deckt auch die Gründe auf.
      Unter den Umständen also verständlich.

      Schön, dass sie auch das Modden akzeptieren ....
      Also auf auf ihr Modding-Profies ..... die Comunity erwartet großes .... hihi
      Ich würde, aber ich bin da entweder zu doof zu oder - um ehrlich zu sein - habe weder Ahnung noch Zeit wegen Job, Familie, zwei Hunde und meiner anderen Hobbys.
      Ich freue mich jetzt schon auf tolle Geräte und hoffe, dass die DC 9 dabei sein wird.

      @tgs_wort und @Nismo

      Danke für eur Infos.
    • Ich gehe sehr da von aus und hoffe das einige Modder dies nachholen werden und die Gerät uns in das spiel holen werden :)

      Ich bin gerade dabei mich mit Blender an zu freunden dies ist aber ein sehr sehr langer weg bis man mal halb ein gerät Anhänger oder Fahrzeug vom bau bis ingame bekommt deswegen sag ich ich immer wieder die Modder und Mapper sind das A und O für ein Game damit es lange gespielt wird die lust nicht so schnell verschindet und verbessert wird.
    • Nismo wrote:



      Auf die Frage, ob Modder in Zukunft bei CnC Horsch Maschine bringen dürfen, antwortet Herr Brandt:
      "Ich möchte nach aktuellem Standpunkt nicht unbedingt Moddern verbieten, Horsch Maschinen in einem Spiel, welchem auch immer, rein zu modden, wenn die Qualitätsstandards erfüllt sind."
      Das ist ja fast eine Bestätigung meiner Vermutung in Post 16 8o
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    • TheCoCe wrote:

      hunderte Plugins die das Leben einfacher machen
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      Naja, wenn man bei der Fülle noch den Überblich behält was für was ist.
      Mittlerweile braucht man für einiges ja hunderte Seiten Extra-Handbücher ....
      Wenn ich da an den internen Node-Editor denke mit seinen Millionen Möglichkeiten (wenn nicht noch mehr, wenn man die Einstellungen zuzählt und sich so die Möglichkeiten noch weiter potenzieren)...

      Durch die Vielfalt an Plugins und Möglichkeiten wird das ganze schon recht wirr für Anfänger.
      Und nur weil ich mit Blender Videos tracke, kleine Intou oder Videoanimationen erstelle, ist das längst nicht das, was man zum Modden an wissen benötigt. Darum überlasse ich das denen die wissen was sie machen ....
    • Interessantes Thema.

      Allerdings bezweifle ich, daß sich irgendjemand auch nur im Geringsten um Mods in einem Nischenmarkt kümmert, während in weitaus verbreiteteren Spieletiteln zu Hauf Brandings und Designs ungefragt genutzt werden und auch dort niemand belangt wird. Selbst in der LS-Szene habe ich nichts vernommen; und hier wird seit vielen Jahren umfangreich gemoddet (und Fremdherstellerfarben genutzt, pfui!).

      Wie sollte man bspw. den "Schaden" für Giants oder Horsch benennen? Wo sollen die Zahlen für Verkäufe/ Mehrverkäufe/ Verkaufsverluste aufgrund eines einzelnen Mods unter 5000 existierenden Mods herkommen?
      Setze ich einen Kader aus Anwälten, Buchhaltung und Marketing an einen Tisch, der mir die virtuelle Verbreitung von Horsch in der Spielerszene und dessen Markeneinfluß auf Spieleverkäufe berechnet? Lohnen sich diese Dutzenden/Hunderte Stunden und zig Tausende Euros für Theorie und nicht greifbare Fakten, um einem Modder aus Polen eine Unterlassung für 200€ zu schicken? Welcher Richter soll das letztendlich durchreichen, zumal auch das Gericht eine Grundlage suchen muß, ob die 200€ gerechtfertigt sind?
      Das kann sich für keine Seite lohnen. Das Einzige was ich dann sehe, ist eine Boykotthaltung zulasten Giants. Das würde in der engen Trekkergemeinde mehr schaden und Verkäufe des LS 19 negativ beeinflußen. ("Wer dumm tut, verdient meine Kohle nicht.")

      Im Bereich der Musik-/Filmrechte floriert der Abmahnungsmarkt ja, dort hängen aber auch andere Schadenssummen, (und riesige Firmen) dahinter. (Und ein sehr großes Interesse für Abmahnungskanzleien). Zudem geht es dort um wirtschaftliche Schäden, aufgrund ungenehmigter Verbreitung eines Geldwertes.

      Der saubere Weg ist natürlich, Hersteller anzufragen. Das Ganze am besten pauschal für die MBB-Community für unentgeltliche Mods. Das würde die Emails reduzieren und der Moddergemeinschaft das Thema erleichtern.

      Ich bezweifle, daß Giants für Exklusivrechte zur Digitalisierung aller Marken und Modelle bezahlt hat. Vor welcher Konkurrenz hätte man sich denn auch schützen sollen.
      "I'm not here to be loved."

      The post was edited 1 time, last by LeLeon ().

    • LeLeon wrote:

      Interessantes Thema.

      Allerdings bezweifle ich, daß sich irgendjemand auch nur im Geringsten um Mods in einem Nischenmarkt kümmert, während in weitaus verbreiteteren Spieletiteln zu Hauf Brandings und Designs ungefragt genutzt werden und auch dort niemand belangt wird. Selbst in der LS-Szene habe ich nichts vernommen; und hier wird seit vielen Jahren umfangreich gemoddet (und Fremdherstellerfarben genutzt, pfui!).

      Wie sollte man bspw. den "Schaden" für Giants oder Horsch benennen? Wo sollen die Zahlen für Verkäufe/ Mehrverkäufe/ Verkaufsverluste aufgrund eines einzelnen Mods unter 5000 existierenden Mods herkommen?
      Setze ich einen Kader aus Anwälten, Buchhaltung und Marketing an einen Tisch, der mir die virtuelle Verbreitung von Horsch in der Spielerszene und dessen Markeneinfluß auf Spieleverkäufe berechnet? Lohnen sich diese Dutzenden/Hunderte Stunden und zig Tausende Euros für Theorie und nicht greifbare Fakten, um einem Modder aus Polen eine Unterlassung für 200€ zu schicken? Welcher Richter soll das letztendlich durchreichen, zumal auch das Gericht eine Grundlage suchen muß, ob die 200€ gerechtfertigt sind?
      Das kann sich für keine Seite lohnen. Das Einzige was ich dann sehe, ist eine Boykotthaltung zulasten Giants. Das würde in der engen Trekkergemeinde mehr schaden und Verkäufe des LS 19 negativ beeinflußen. ("Wer dumm tut, verdient meine Kohle nicht.")

      Im Bereich der Musik-/Filmrechte floriert der Abmahnungsmarkt ja, dort hängen aber auch andere Schadenssummen, (und riesige Firmen) dahinter. (Und ein sehr großes Interesse für Abmahnungskanzleien). Zudem geht es dort um wirtschaftliche Schäden, aufgrund ungenehmigter Verbreitung eines Geldwertes.

      Der saubere Weg ist natürlich, Hersteller anzufragen. Das Ganze am besten pauschal für die MBB-Community für unentgeltliche Mods. Das würde die Emails reduzieren und der Moddergemeinschaft das Thema erleichtern.

      Ich bezweifle, daß Giants für Exklusivrechte zur Digitalisierung aller Marken und Modelle bezahlt hat. Vor welcher Konkurrenz hätte man sich denn auch schützen sollen.

      Guter und interessanter Ansatz zudem auch völlig richtig! Es wird die wenigsten Hersteller kümmern bzw. insgeheim ist es doch auch kostenlose Werbung für sie ;) Wo du allerdings "falsch" liegst ist bzgl. des Schadens - dazu müsste aber ein recht unwahrscheinlicher Vorfall eintreten, aber man weiß ja nie! Deshalb ein Beispiel:

      Modder X baut "ohne Erlaubnis" einen Traktor von MasseyFerguson und da Modder X zuletzt der Aluhelm vom Kopf gerutscht ist, platziert er direkt unter das MF Logo ein nazionalsozialistisches Symbol in Form eines Hakenkreuz. Lädt diesen Mod dann ins Modhub oder auf Modhoster.

      Hier entsteht dann ein Imageschaden und dieser wird sehr teuer für Modder X - abgesehen von der strafrechtlichen Sache die dazukommt.

      Nun sagen wir mal, aus diesem Grund kaufen 2 Landwirte bewusst keinen MasseyFerguson Traktor und teilen dieses MF auch so mit. Dann hat der Modder X ein richtiges Problem denn auf seine strafbare Handlung hin entgeht MF ein Gewinn. Dieser entgangene Gewinn ist widerrum Schadensersatzpflichtig = das heißt Modder X würd sehr wahrscheinlich dazu verurteilt, den entgangenen Gewinn auszugleichen.

      Das Beispiel ist natürlich sehr unwahrscheinlich, klar! Aber Schaden kann auch Image- und entgangenen Gewinn umfassen.

      Um nochmal auf dein Beispiel zu kommen; das ist völlig richtig, der Aufwand und das Ergebnis würde in keinem Verhältnis stehen. Zudem könnte es passieren, dass ein Gericht fragen würde; den LS gibt es schon seit 09 (?) da wurden regelmäßig "Rechte" verletzt...wieso kommen sie jetzt erst beim 17 daher :D (salopp gesagt)
    • zet wrote:

      Um nochmal auf dein Beispiel zu kommen; das ist völlig richtig, der Aufwand und das Ergebnis würde in keinem Verhältnis stehen. Zudem könnte es passieren, dass ein Gericht fragen würde; den LS gibt es schon seit 09 (?) da wurden regelmäßig "Rechte" verletzt...wieso kommen sie jetzt erst beim 17 daher :D (salopp gesagt)
      Das denke ich im Grunde auch, ich halte aber das Konkurrenzverhalten zwischen Giants und den anderen neuen Mitbewerbern eher für eine interessantes Thema. Wie wird sich Giants verhalten, wenn ein Modder eine Horsch-Maschine oder irgendein Gerät, das Giants exklusiv lizenziert hat für #cnc und Co veröffentlicht? Was wenn jemand mit Copy und Paste einfach eine Maschine aus dem LS als Mod für ein anderes Spiel veröffentlicht?
      Was ist denn ein Exklusivrecht noch wert, wenn man zusieht wie Modder die Maschinen mit nur wenig Aufwand für andere Spiele veröffentlichen?

      Wenn ich die Materie richtig verstanden habe, hat Giants keinerlei Handhabe, letztendlich müsste Giants den Hersteller darum bitten, den Modder anzuschreiben oder zu belangen und ob der das macht ist zwar fraglich. Ich halte es aber in dem Zusammenhang für wesentlich realistischer, dass etwas unternommen wird, als bisher. Ich spreche hier jedoch nicht gleich von Klagen usw. jedoch sind Forderungen nach Unterlassungserklärungen und vereinzelnde Abmahnungen + außergerichtlichen Zahlungen kein riesiger Aufwand, zumindest könnte Giants aber dafür sorgen, dass bestimmte Mods auf verschiedenen Hostern nicht angeboten werden können. Diese Möglichkeit nutzen ja schon Modder die "beklaut" wurden und die Hoster sind da oft kooperativ, wenn erkennbar ist, dass sich da jemand wo anders bedient hat.
    • Im ETS2 waren teilweise Logos verändert, da Lizenzen fehlten, während das Modell, so meine ich, maßgetreu war. Dort gab es auch direkt eine Mod um die echten Logos einzufügen. Diese Mod wurde glaube ich nie aus dem Verkehr gezogen, wobei hier wirklich mächtige Firmen dahinterstanden um dieses "Vergehen" zu ahnden.

      Die Frage ist ja auch, in wie weit hat eine Firma das Copyright? Bei Fotos geht es auch darum, wie weit unterschiedet sich das copyrightbehaftete Grundmaterial von einer fremdveränderten Version, die das Copyright letztendlich aushebelt. Im Falle von Mods wäre eine Copyrightverletzung dann wirksam, wenn es offizielle Versionen eines Fahrzeugs bereits gibt, und diese einfach umlackiert würde. Ebenso Copyrightbruch wäre vorhanden, wenn es offiziell zu erwerbende 3D-Renderings von den Herstellern gäbe, die quasi raubkopiert unverändert als Mod von Usern genutzt würden. Eine Klage könnte durchgesetzt werden, aber eher als Verbot einer Veröffentlichung, denn als schadensersatzfähiges Verfahren. Da wären wir wieder beim schwer zu greifenden Schaden, wenn es nicht gerade ein kaufbares 3D-Modell beträfe, wo ein Wert hinterlegt ist, den man extrapolieren kann.

      @zet: Sicher könnte jemand ein Modell völlig verunglimpfen. In deinem Beispiel müssten die entsprechenden Bauern aber sehr realitätsfremd sein, um nicht mehr zwischen Echtwelt und dem Spiel insbesondere mit nicht offiziell veröffentlichtem Mod unterschieden zu können. Mit dem Strafbestand wäre natürlich der Hoster angehalten diese Datei umgehend zu löschen.
      Verunglimpfungen, wie du sie wohl meinst, finden ja schon ordentlich Einzug in die Giants-Welt wo Maschinen in Fremdherstellerfarben umlackiert/ umbenannt werden. Das hat aber eher mit Markenverliebtheit zu tun. Ich würde sowas gerne nicht existent sehen, aber da muss ich mir selbst sagen: "einfach nicht laden und nicht aufregen".
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    • DerMatze wrote:



      Wenn ich die Materie richtig verstanden habe, hat Giants keinerlei Handhabe, letztendlich müsste Giants den Hersteller darum bitten, den Modder anzuschreiben oder zu belangen und ob der das macht ist zwar fraglich.
      Das ist eine schwierige rechtliche Frage. Die kann ich leider auch nur bedingt beantworten. Du erwähnst das Wort exklusiv Rechte - wenn Giants diese Rechte hat, dann ist es auch gar nicht so unwahrscheinlich, dass Giants diese Rechte verwenden kann um z.B ein Unterlassen zu erwirken. Man könnte das ganze ableiten von beispielsweise einer Mietwohnung. Die gehört nicht dem Mieter selbst, trotzdem hat er dort Rechte die er durchsetzten kann. Aber wie gesagt spielen da einige Faktoren eine Rolle und da müsste man sich intensiv mit beschäftigen, auch mit den Gesetztestexten sowie dem Schutz den Horsch auf seine Sachen hat ect. Festhalten kann man aber, Rechte sind größtenteils auch übertragbar...



      LeLeon wrote:


      Die Frage ist ja auch, in wie weit hat eine Firma das Copyright? Bei Fotos geht es auch darum, wie weit unterschiedet sich das copyrightbehaftete Grundmaterial von einer fremdveränderten Version, die das Copyright letztendlich aushebelt. Im Falle von Mods wäre eine Copyrightverletzung dann wirksam, wenn es offizielle Versionen eines Fahrzeugs bereits gibt, und diese einfach umlackiert würde. Ebenso Copyrightbruch wäre vorhanden, wenn es offiziell zu erwerbende 3D-Renderings von den Herstellern gäbe, die quasi raubkopiert unverändert als Mod von Usern genutzt würden. Eine Klage könnte durchgesetzt werden, aber eher als Verbot einer Veröffentlichung, denn als schadensersatzfähiges Verfahren. Da wären wir wieder beim schwer zu greifenden Schaden, wenn es nicht gerade ein kaufbares 3D-Modell beträfe, wo ein Wert hinterlegt ist, den man extrapolieren kann.

      @zet: Sicher könnte jemand ein Modell völlig verunglimpfen. In deinem Beispiel müssten die entsprechenden Bauern aber sehr realitätsfremd sein, um nicht mehr zwischen Echtwelt und dem Spiel insbesondere mit nicht offiziell veröffentlichtem Mod unterschieden zu können. Mit dem Strafbestand wäre natürlich der Hoster angehalten diese Datei umgehend zu löschen.
      Verunglimpfungen, wie du sie wohl meinst, finden ja schon ordentlich Einzug in die Giants-Welt wo Maschinen in Fremdherstellerfarben umlackiert/ umbenannt werden. Das hat aber eher mit Markenverliebtheit zu tun. Ich würde sowas gerne nicht existent sehen, aber da muss ich mir selbst sagen: "einfach nicht laden und nicht aufregen".
      Gleich vorweg = SORRY! ...aber behauptet bitte nicht Sachen die nicht stimmen! Copyright hat mit der ganzen Thematik überhaupt nichts zu tun.

      Das Beispiel mit den Bauern ist keine Frage der Realität und ob diese Wissen müssen, dass das nicht von MF selbst ist. Es würde vollkommen ausreichen wenn sie aufgrund dessen einen Kauf ablehnen - da sie ihr eigenes Ansehen dadruch gefährdet sehen. Das ganze ist vielleicht schwer zu verstehen, aber in der Gesetzgebung gibt es Tat- bzw. Straftatbestände und wenn diese erfüllt werden, ist die Frage nachdem "ja sie hätten doch dies das und jenes" überflüssig und interessiert einen Richter meistens nur Beiläufig.

      Mal als Erklärung zu dem Beispiel:

      § 823 BGB regel warum eine Person überhaupt Schadensersatzpflicht wird. Tatbestandsmerkmale wäre bezogen auf das Beispiel "vorsätzlich / fahrlässig" sowie "ein sonstiges Recht" (Markenrecht v. MF) und enstandener Schaden (Bauern kaufen nicht). Das ist die Gesetzesgrundlage.
      Ist das erfüllt geht es weiter...

      ...§ 252 BGB besagt, dass der Schaden auch im entgangenen Gewinn liegen kann. Dieses ist dann die Anspruchsgrundlage auf die sich MF beziehen könnte.

      Die Frage wie alles entstanden ist, muss dann geklärt werden aber sobald diese Vorrausetzungen gegeben sind - gibt es nur wenige bis gar keine Möglichkeiten wie der Modder X da raus kommen könnte.

      Wg. dem verunglimpfen, Farbe ändern zählt nicht zu verunglimpfen bzw. Markenrechtsverletzung - aber auch hier wieder muss der Einzelfall genau betrachtet werden. Ändere ich die Farbe und verkaufe einen Mod, wirds wieder eng. Nunja, generell schwieriges Thema aber ich denke wenn man darüber nachdenk kommt man schon auf das was "geht" und was "nicht"

      LG


    • Es dreht sich doch alles ums Urheberrecht, sprich Copyright. Dazu wurde der Thread gemacht.
      Ich weiß auch nicht genau ob es dir um das Hakenkreuz oder Modveränderungen generell geht. Worin ich keine Unterschied sehe, beides sind Veränderungen am Modell. Das eine, von dir beschriebene aber eben eindeutig strafbar und das vorrangig nach § 86a StGB.

      Und mal ehrlich: Bauer McLellan möchte keinen MF-Traktor kaufen, weil es von dem in einem Computerspiel eine nicht offizielle Variante mit Hakenkreuz gibt und er aufgrund dieser von einer Privatperson begangenen Straftat auf das MF-Image rückschliesst und keinen MF mehr kauft, weil Bauer MCFord und Bauer Henderson davon erfahren könnten, dass irgend eine Privatperson so eine Hakenkreuzmod witzig findet? Echt jetzt?

      Den Richter möchte ich im Prozess sehen, der zugunsten der Firma entscheidet, da Kauf aufgrund eines Hakenkreuz-Spielemods nicht zustande kam. Die Presse würde sich darauf stürzen!
      Ein einzelner entgangener Kauf ist schwer einklagbar. Es existierte ja noch kein rechtlich bindender Kaufvertrag, also auch kein Anspruch auf Zahlungen. Wenn der Bauer dem MF-Vertreter gegenüber diese böse Computerspielemod als Argument des Nichtkaufs nennt, ist es dennoch nicht so einfach belangbar. Der Bauer hat einen eigenen Willen und das Recht Kaufverträge nicht einzugehen, die Gründe können dabei völlig egal sein und müssen nicht einmal der Wahrheit entsprechen. "Die Kartenlegerin riet davon ab." "Es erschien Jesus im Traum über einem NH-Logo."
      Aber davon mal abgesehen: Der Hersteller müsste also jetzt den Modder suchen, ihn anklagen, eine eidesstaatliche Versicherung des Bauern einholen und dann vor Gericht ziehen. Vor Gericht müsste der Anwalt des Angeklagten dann klären, ob der Bauer geistig gesund und geschäftsfähig ist, wenn er als Geschäftsmann plötzlich zwischen dem anfassbaren Echtwelttraktor in seiner Garage und einer Pixelansammlung keinen Unterschied mehr sieht oder diese Mod einfach vor seine generelle Nichtkaufabsicht vorschiebt.

      Mein Stiefvater hat 4 Citroen nacheinander gekauft, will aber ums Verrecken den 5ten nicht kaufen. Kann der Händler jetzt irgendwo in den Tiefen des Internets nach einer inkorrekten Mod die einen Citroen verunglimpft suchen und diese Mod als Grund nehmen den Modder zu verklagen, da mein Stiefvater Citroen Nr. 5 nicht will, der Händler aber erwartet hatte den 5ten auch zu verkaufen? Eine zurückgezogene Kaufabsicht ist ein möglicher entgangener Gewinn, aber noch keine einklagbare Leistung.

      Auch wenn die genannten Paragraphen so schön trocken zitiert werden, gibt es wiederum noch andere Faktoren, etwa das Widerrufsrecht, auf das noch keine Klage hin angestrebt werden kann.


      Das zum Hakenkreuz-MF-Traktor. Treiben wir es auf die Spitze. Wenn es also um verunglimpfende Mods geht, schweben schon seit vielen Jahren tausende potenzielle Klagen in der Luft. Die lustigen Giantsmods, bei denen die Traktorleistung oder der Verbrauch nicht stimmt. Bauern weltweit könnten ihre JD-Händler anpöbeln, da der JD 0815 auf seinem Computer keine 60 Tonnen bergauf bewegen kann und er deshalb keine JD mehr kaufen wird. Der NH geht den gleichen Hügel dagegen hoch wie Schmitzs Katze und verbraucht dabei auch noch keinen Sprit!

      Und ja, Farbveränderungen und unechte Leistungen sehe ich auf dem gleichen Niveau wie das Hakenkreuz, da beide grundsätzlich nicht dem echten Modell entsprechen. Beides fällt unter künstlerische Interpretation, auch wenn das Hakenkreuz allgemein bekannt gegen das Strafgesetzbuch verstösst.
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    • LeLeon wrote:

      Und mal ehrlich: Bauer McLellan möchte keinen MF-Traktor kaufen, weil es von dem in einem Computerspiel eine nicht offizielle Variante mit Hakenkreuz gibt und er aufgrund dieser von einer Privatperson begangenen Straftat auf das MF-Image rückschliesst und keinen MF mehr kauft, weil Bauer MCFord und Bauer Henderson davon erfahren könnten, dass irgend eine Privatperson so eine Hakenkreuzmod witzig findet? Echt jetzt?
      Ich denke es ging vor allem darum, dass eine Firma evntl aktiv werden könnte, wenn beispielsweise durch einen Mod ein Image-Verlust in einem gewissen Ausmaß stattfindet. Das mit dem Hakenkreuz klingt natürlich wie an den Haaren herbeigezogen ist doch aber nur ein Beispiel.

      Um es mal mit einem realen Beispiel zu schildern: Vom Gadarol Team hat sich jemand mit Horsch in Verbindung gesetzt um nochmal ein offizielles Statement zum Thema "Horsch in #cnc" zu bekommen. Auf die Frage ob Horsch etwas dagegen hat, dass Modder ihre Maschinen für #cnc veröffentlichen, hat der Sprecher sinngemäß gesagt, dass man ihn darauf jetzt nicht festnageln darf, jedoch dürfte Horsch nichts dagegen haben, solange die Qualität stimmt.

      Zitat:

      FFBasel wrote:

      Auf die Frage, ob Modder in Zukunft bei CnC Horsch Maschine bringen dürfen, antwortet Herr Brandt:
      "Ich möchte nach aktuellem Standpunkt nicht unbedingt Moddern verbieten, Horsch Maschinen in einem Spiel, welchem auch immer, rein zu modden, wenn die Qualitätsstandards erfüllt sind."
      Eine Aussage die mich freut, denn so werden hoffentlich dann auch in CnC Horsch Maschinen anzutreffen sein, denn die 3D Modelle, die wir bisher zu sehen bekamen, machen ja Lust auf mehr.

      Ich finde das ist genau, was @zet meinte. "wenn die Qualitätsstandards erfüllt sind." D.h. Horsch behält es sich vor gegen einzelne Mods Einspruch zu erheben, wenn eine Maschine beispielsweise sehr billig wirkt oder wenn die Funktion einer Maschine nicht der Realität entspricht, sodass ein potenzieller Kunde eher abgeschreckt werden könnte. Der Schaden wäre bei Horsch.
      Natürlich würden die dann nicht gleich Klage gegen einen kleinen Modder erheben oder sogar Schadenersatz fordern, aber zumindest könnte der ein oder andere Hersteller dafür sorgen wollen, dass solche Mods wieder verschwinden.
      Im Grunde glaube ich zwar nicht einmal daran, aber vielleicht könnte das in ein paar Jahren ein Thema werden, wenn sich das Genre weiter entwickelt, wie es beispielsweise bei Autos und den dazugehörigen Games der Fall ist. Im Moment habe ich eher das Gefühl, dass die großen Hersteller so ein Spiel nur in geringem Maße als Plattform sehen und ebenso werden kleine Hobbybastler nicht als eine große Bedrohung angesehen.
    • DerMatze wrote:

      Ich denke es ging vor allem darum, dass eine Firma evntl aktiv werden könnte, wenn beispielsweise durch einen Mod ein Image-Verlust in einem gewissen Ausmaß stattfindet.
      Zitat:

      FFBasel wrote:

      Auf die Frage, ob Modder in Zukunft bei CnC Horsch Maschine bringen dürfen, antwortet Herr Brandt:
      "Ich möchte nach aktuellem Standpunkt nicht unbedingt Moddern verbieten, Horsch Maschinen in einem Spiel, welchem auch immer, rein zu modden, wenn die Qualitätsstandards erfüllt sind."
      Eine Aussage die mich freut, denn so werden hoffentlich dann auch in CnC Horsch Maschinen anzutreffen sein, denn die 3D Modelle, die wir bisher zu sehen bekamen, machen ja Lust auf mehr.
      Ich finde das ist genau, was @zet meinte. "wenn die Qualitätsstandards erfüllt sind." D.h. Horsch behält es sich vor gegen einzelne Mods Einspruch zu erheben, wenn eine Maschine beispielsweise sehr billig wirkt oder wenn die Funktion einer Maschine nicht der Realität entspricht, sodass ein potenzieller Kunde eher abgeschreckt werden könnte. Der Schaden wäre bei Horsch.
      Natürlich würden die dann nicht gleich Klage gegen einen kleinen Modder erheben oder sogar Schadenersatz fordern, aber zumindest könnte der ein oder andere Hersteller dafür sorgen wollen, dass solche Mods wieder verschwinden.
      Im Grunde glaube ich zwar nicht einmal daran, aber vielleicht könnte das in ein paar Jahren ein Thema werden, wenn sich das Genre weiter entwickelt, wie es beispielsweise bei Autos und den dazugehörigen Games der Fall ist. Im Moment habe ich eher das Gefühl, dass die großen Hersteller so ein Spiel nur in geringem Maße als Plattform sehen und ebenso werden kleine Hobbybastler nicht als eine große Bedrohung angesehen.
      Ich habe mich eher auf das Hakenkreuz bezogen, da zet das ansprach und als Beispiel genannt sehr markant ist.
      Für den Genreprimus sind viele Mods vorhanden, die bei weitem keine angemessene Qualität bieten.

      Aber du sprachst es an, Hersteller kümmern sich allenfalls wenig um diese Spieleplattformen. Sie leben viel eher davon Bauer Hendricks und Gündelsen zuhause zu besuchen, um ihre Produkte zu offerieren. Die "Werbeplattform" Computerspiel ist derzeit sicher kein Thema. Was die Qualtitätsstandards angeht, das ist verständlich. Wenn man meine Produktmodelle kostenfrei platziert, sollten sie auch dem Original entsprechen. Das ist keine verquere Denkweise oder zuviel gefordert.
      In wie weit ich aber finanzielle Kapazitäten für die Suche nach einzelnen Mods, die meiner Interpretation meines Produktes nicht zusagen verwende, ist fraglich. Ein Mitarbeiter, der einmal die Woche/ im Monat einen halben/ ganzen Tag durch lettische/ chinesische/ weißrussische Modseiten surft, Mods herunterlädt und bespielt, danach sämtliche Hoster anschreibt und versucht die Löschung durchzusetzen? Spätenstens ausserhalb des deutschen Rechtsraumes ist da Schluss.

      Wie sich ein Imageschaden berechnen lässt, der aufgrund eines einzelnen Mods unter 10.000 stattfinden soll, uff, nette Herausforderung für Marketing- und Rechtsabteilungen. Da ist erst einmal festzustellen, wieviele Menschen sich durch dieses absolut spezifische Verbreitungsmedium namens Computerspielemod in ihrem Kaufverhalten beeinflussen lassen. Zudem ist das Käuferklientel in diesem Fall sowas von speziell und nicht Mainstream. Rechtlich müsste ich nachweisen, dass sich der Umsatzrückgang nicht aufgrund des Wettbewerbs oder schwachem Marketing sondern auf diese eine imageschädliche Mod unter 10.000 anderen zurückführen ist.

      Beim LS15 habe ich hunderte Mods von einem Dutzend Seiten getestet. Dabei hat man vermutlich 1% saubere Mods dabei. Bei nicht einem miesen Mod hatte ich jemals den Gedanken, "Wie schlecht muss der Hersteller des Originalfahrzeugs sein, so etwas Schwaches oder Kaputtes zu entwickeln". Schon der Gedanke daran ist absurd.

      Ich vermute, Hersteller können erfolgreich einen Hoster anhalten, Dateien zu löschen, ich bezweifle aber, daß sie Schadensersatz einklagen. Der unkalkulierbare Boomerangeffekt durch irgendeine Presse, im Spielebereich gibt es da sehr viele, wäre zu groß. Aus der kleinen popelligen Mod, könnte ein Shitstormtsunami werden, der auf einen Landwirtschaftsgerätehersteller zurollt. Und das wegen einem nicht das Kerngeschäft betreffenden Pixelhaufens, der nicht gefällt. Die schlechte Presse, der man dann wiederum begegnen muss, kostet neue finanzielle Kapazitäten, die im Vornherein nicht abzusehen sind. Schlechte Presse verbreitet sich nunmal wie ein Lauffeuer und die Pest in einem.

      Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man das "Kunstwerk" bzw. die künstlerische Interpretation in Form einer Mods so einfach verbieten kann, solange sie nicht gegen das Strafgesetzbuch verstößt. Der Hersteller hält die Rechte des Originalfahrzeug, wie es aber um eine Miniaturisierung und Digitalisierung steht, ist fraglich, sofern keine eigene Digitalisierung vorliegt, die geklaut wurde. An sich reicht ja schon eine Ungenauigkeit um eine mögliche Lizenzverletzung auszubooten. ETS2 verzichtete auf Logos, dennoch wusste jeder, dass man im Benz sitzt. Demnach wäre möglicherweise eine nicht korrekte Farbe oder ein Teil mit falschem Maßstab ebenfalls ausreichend.

      Technische Aspekte kann man mMn unmöglich beanstanden bzw. einklagen, da diese auf nicht korrekten mathematischen und physikalischen Formeln basieren und in einer nicht dem Original entsprechenden Umgebung eingesetzt werden. Selbst wenn wir von Realismus in Spielen reden (Bodenverformung) wird diese mittels Algorithmen berechnet und kann nicht auf der Echtweltphysik mit unterschiedlichen Bodenwiderständen bei unterschiedlichen Luftfeuchtigkeiten und Temperaturen, sowie materiellen Zusammensetzungen von Böden basieren. Um Echtwelt und Spielwelt gleichzusetzen, bräuchten wir ganz andere Computerkapazitäten und beispiellos teure Programmierung.

      Alles abgedeckt denke ich und viel mehr geschrieben als gewollt.
      "I'm not here to be loved."
    • Aiaia, hier wird viel geschrieben und leider auch vieles vermischt. Aber trotzdem finde ich diese Disskusion gut :)

      Auf den vorletzten Post von Dir @LeLeon ich hab da was interessantes gefunden:
      Display Spoiler

      Schadenersatz wegen unsachgemäßer Toilettenbenutzung: Großes Geschäft auf Toilettendeckel eines Restaurants verrichtet
      Verschmutzer muss Reinigungskosten und entgangenen Gewinn erstatten

      Wer im Restaurant auf den Toilettendeckel kotet und die Toilette stark verschmutzt, muss die Reinigungskosten bezahlen. Ebenso kann der Gastwirt den Verschmutzer in Regress nehmen, wenn andere Gäste wegen der Verschmutzung ausbleiben und dem Gastwirt hierdurch ein Gewinn entgeht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor.
      Im zugrunde liegenden Fall klagte der Inhaber eines Restaurants aus Hannover. Am 20. Mai 2013 war gegen 17.15 Uhr ein Mann (Beklagter) in sein Restaurant gekommen, der darum bat, die Toilette benutzen zu dürfen. Das Personal gestattete dies freundlicherweise dem Mann. Die Toilette war sauber, denn das Restaurant hatte erst kurz zuvor gegen 17.00 Uhr geöffnet. Bei der Öffnung war vom Personal auch der Zustand der Toiletten geprüft worden.

      Auf Toilettendeckel gekotet

      Nach der Benutzung der Toilette durch den Mann wurde die Toilette nochmals überprüft. Dabei stellten die Mitarbeiter fest, dass der Mann die Toilette nicht bestimmungsgemäß benutzt hatte. Statt den Toilettendeckel zu öffnen und seine Notdurft in die Toilettenschüssel zu verrichten, hatte der Mann sich auf die Toilette gehockt und sein großes Geschäft auf dem Toilettendeckel gemacht. Dies führte in der Folge zu einer sehr starken Verschmutzung der Toilette und dazu, dass starker unangenehmer Geruch in den Gastraum zog.

      Gästegruppe flüchtete

      Eine Gästegruppe von neun Personen, die für 18.00 Uhr einen Tisch reserviert hatte, wollte wegen des Gestanks auch nicht mehr in dem Restaurant speisen. Dies führte dazu, dass dem Gastwirt ein Gewinn von 151,60 Euro entging. Die Toilette musste zudem aufwändig drei Stunden lang gereinigt werden, wodurch Reinigungskosten in Höhe von 97,92 Euro entstanden. Die Reinigungskosten und den entgangenen Gewinn, also insgesamt 249,52 Euro verlangte der Inhaber des Restaurants von dem Mann.

      Amtsgericht Hannover bejaht Schadenersatzanspruch des Restaurantinhabers

      Zu Recht, entschied das Amtsgericht Hannover. Der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von 249,52 Euro. Dieser Anspruch bestehe gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Im Übrigen müsse der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen.


      Dann gehts weiter und ich kürze das Ganze etwas ab.

      LeLeon wrote:

      Spätenstens ausserhalb des deutschen Rechtsraumes ist da Schluss.
      Das stimmt so leider nicht ganz. Ist eine Marke o. Patent o. Gebrauchsmuster mit Internationalem Schutz eingetragen, ist es ein leichtes für die Firma hier vorzugehen. Außer der Server steht irgendwo in Tonga, wo kein Mensch weiß was Urheberrechte sind :D Aber in der "zivilisierten" Welt geht das relativ mühelos über Amtshilfeverfahren.

      Ich will jetzt nicht auf jedes Wort wieder eingehen aber was ich sicher sagen kann, unser Rechtssystem ist teilweise sehr kurios, wenn man die Zusammenhänge nicht ganz "versteht". Eine Firma die einen Imagesschade erleidet kann dieses ganz einfach per Formel berechnen, ebenso wie Schadensersatz. Auch entgangener Gewinn kann nach Einschätzung veranschlagt werden. Dazu gibt die Fachlektüre folgenden Hinweis:

      "Der entgangene Gewinn ist ein mittelbarer Schaden, der alle Vermögensvorteile umfasst, die dem Geschädigten zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zustanden, die ohne dieses Ereignis jedoch angefallen wären. Es wird also auf den hypothetischen Gewinn abgestellt, den der Geschädigte voraussichtlich erzielt hätte, wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten."

      Wenn also jemand 100.000 EUR veranschlagt für eine entgangene Curry Wurst, dann kann er das zwar machen, letzten Endes wird der Richter die Summe dann dementsprechend anpassen. Sowas ist i.d.R dann Aufgabe des Richters hier die Summe zu bestätigen oder eben zu korrigieren.

      Was hier vielleicht noch erwähnenswert ist, dass andere Umstände wie du sagst; Marketing, Wettbewerb ect. überhaupt keine Rolle spielen. Der Richter interessiert sich vorerst nur für das Ereignis und was darauß entstanden ist. Bezogen auf mein Beispiel kann es natürlich gut möglich sein, dass ein Richter dann sagen würde; naja, dabei handelt es sich ja um ein PC-Spiel, der Bauer war vielleicht überempfindlich usw. wir korrigieren den entgangenen Gewinn mildernd nach unten und anstatt 200.000 EUR müssen 100.000 EUR bezahlt werden. Da hast du recht, das kann unter solchen Umständen natürlich passieren. Aber nochmal, er wird sich vorranging nur mit dem Ereignis beschäftigen und mit nichts anderem, denn sonst würde unser Rechtssystem keinen Sinn machen, würde man alles berücksichtigen was einem da einfällt.

      Es werden hier und da ganze Prozesse druch nur einen entscheidenen Satz entschieden wenn es jemanden interessiert - ich war live dabei:

      Display Spoiler
      Sachverhalt: Ein Auto wurde in die Werkstatt gegeben mit einem Fehler am Motor. Dabei handelte es sich um einen Schlauch der zu wechseln gewesen wäre. Autobesitzer B hat in der Werkstatt zum Mechaniker gesagt; schauen Sie sich bitte mal diesen Schlauch an, ich glaube es hat damit zu tun. (der Schlauch war auch der Fehler, wurde aber nicht getauscht) Nach der Reparatur funktionierte das Auto wieder nicht und es kam eine hohe Rechnung zu Autobesitzer B. Der Zahlte nicht da das Auto nach wie vor nicht ordentlich funktionierte und die Sache landete vor Gericht. Alle Zeugen wurden vernommen, der Sachverhalt dargestellt. Die Sache war Glas klar, da dem Richter der Hinweis des Autobesitzer B bzgl. des Schlauchs als "Auftrag" genügt hat (Die Sache mit dem Schlauch wurde dem Gericht nur schriftlich im vorverfahren mitgeteilt). Kurz vor Ende der Verhandlung fragte der Richter den Autobesitzer noch einmal ob er auf den Schlauch gedeutet hat und gesagt hat, dieser soll überprüft werden. Jetzt antwortete der Autobesitzer "dummerweise" mit; das weiß ich nicht mehr so genau // tja, das Urteil viel zugunsten der Werkstatt aus. Volle Kostenübernahme an Autobesitzer B. - Hier hat 1 Satz eine ganze Verhandlung gekippt, man glaubt gar nicht was alle möglich ist :)
    • Des Bestehens internationalen Marken/-Patentschutzes bin ich mir bewusst. Da ich aber das in Kontext meines Beispiels nannte, muss das nicht herausgerissen werden. Das Ende des deutschen Rechtsraumes bedeutet deutlich höhere Kosten die ohne Erfolgsaussicht vorgeschossen werden müssen. Die Kosten einen weißrussischen Anwalts, Dolmetcher, Bestechungen etc pp. sind kaum ins Verhältnis zu setzen, um einer Spielemod, die eine sehr niedrige Reichweite hat und bei der ich die Durchsetzungschancen oder die Täterergreifung nicht bewerten kann, den gerichtlichen Kampf anzusagen. Allein die Recherchekosten würden dort mehrere tausend Euro betragen, ohne dass ein Schadensersatzanspruch überhaupt bewertet werden kann. Bei der Anzahl der veröffentlichten Mods müsste ich eine eigene Rechtsabteilung aufstellen, um diese Modderei zu unterbinden bzw. sie zu bewerten. Bei Bekanntwerden eines solchen Falles, davon gehe ich schlichtweg aufgrund der Internetanonymität aus, würde es zu einigen Protestuploads dieser Mod führen. Das Ganze über Proxys in Taiwan, Bangladesh oder eine der netten Karibikinseln. Viel Spaß.
      Um einem Argument im Folgenden entgegenzuwirken: Ist ein Waffenhersteller schuld, wenn jemand eine legal gekaufte Waffe nutzt, um jemandem zu schaden? Rechtlich nein. Sollte eine Mod, was häufig der Fall ist, auf mehreren Länderservern auftauchen, zudem noch am besten verbreitet durch verschiedene Menschen, die sich nicht kennen (Modklau ist nunmal an der Tagesordnung), wem kann ich nun die Schuld zuschieben? Wen kann ich mit wieviel Prozent anklagen. Kann ich überhaupt zwei oder mehrere Täter unabhängig auf den gleichen Schaden verklagen? Wie ist das Internetrecht in diesen Ländern aufgestellt und wieder etc. pp. Leider wieder ein langer Absatz, um mögliche Fehlintertretation auszuschliessen. Mir geht es um die Machbarkeit und Relation, in der wir uns bewegen.

      Die Reservierung und der entgangene Gewinn bei deinem Beispiel ist völlig verständlich und rechtens, die Reinigung sowieso. Mir ist das zumindest bekannt. Die Vergleichbarkeit ist aber fragwürdig. Während die Gästegruppe eine Reservierung und die damit verbundene direkte Kaufabsicht mit Betreten des Lokals deutlich gezeigt hat, als auch klar ist, dass es für verzerrte Speisen kein gewöhnliches Widerrufsrecht oder Rückgabe nach Verzehr gibt, reden wir auf der anderen Seite über einen möglichen Traktor mitsamt Kaufvertrags und gültigen Widerrufsfristen. Der Hersteller als Kläger muss glaubhaft nachweisen, daß eine Spielemodifikation schuld am zurückgezogenen Kaufvertrag einer Landmaschine ist. Genau hier sehe ich das große Problem.
      Der Gestank in der Pizzeria ist selbstredend. Die Schadensersatzhöhe kann aufgrund des Durchschnitts von Personenbestellungen und der Rechnung einer Reinigungsfirma bestimmt werden. Sehr einfache Sache.

      Dein Autobeispiel finde ich es auch interessant, da nicht garantiert ist, dass diese Frage nochmals gestellt wird. Zudem ist es für mich unverständlich, dass der Klägeranwalt den Kläger in Sachen Hauptargument, also der Schlauch als Werkstattauftrag offenbar schlecht vorbereitet hat. Hier zeigst du allerdings auf, das nicht das Gesetz gewonnen hat, sondern Anwälte.

      Um meinerseits das Thema abzuschliessen: Ich gehe davon aus, dass Hersteller Mods allenfalls bei den Hosterseiten melden, um sie entfernen zu lassen. Aber im gewöhnlichen Fall eines Einzelmods keine rechtlichen Schritte aus Abschnitt 1 genannten Gründen anstrebt.
      "I'm not here to be loved."

      The post was edited 2 times, last by LeLeon ().

    • Sooodela, nachdem mein Junior mich heute um 5:30 geweckt hat, nutze ich doch mal den Schwung seines "ladeladeley" und "mammam" und Poste mal wieder :)

      @LeLeon ich glaube darüber sind wir uns einig, dass kein Unternehmen solch einen Aufwand betreiben würde und das halbe Internet auf den Kopf stellt um Modder X in Weißrusland dingfest zu machen. Ich glaube wenn es jemanden trifft, dann den Seitenbetreiber der den Mod "veröffentlicht" diese sind über die Registrationsstellen nämlich leichter zu finden als der Modder irgendwo im nirgendwo...oder ganz pragmatisch den Spieleentwickler - wenn er den Mod über ein Modhub zur Verfügung stellt.

      Was ich jedoch immer wieder rauslese bei dir ist die Sache mit dem Schadensersatz. Das ist anfänglich schwer greifbar aber der Gesetzgeber hat für solche Sachen wie Imageschaden, Immateriellerschaden ect. "Formeln" vorgegeben wie diese zu berechnen sind. Ein gutes Beispiel ist hier das Schmerzensgeld. Wie errechnet man wieviel schmerzen jemand gehabt hat? Kann man eigentlich nicht ordentlich berechnen, da jeder ein anderes Schmerzempfinden hat und nie ein Fall dem anderen gleicht. Dafür gibt es dann wie gesagt, Berechnungswege bw. Formeln. In den USA ist das anders, da kann man einfordern was man möchte - so sind in den 90er auch diese Irren Schadensersatzsummen von mehreren Mio. $ zustande gekommen ala Katze in Mirkowelle getrocknet...kennt glaube ich jeder den Fall :)

      Bei dem Autobeispiel war der Beklagte gut vorbereitet, aber der Mann war *denk* zu damaliger Zeit 76 und naja, da kann sowas dann leider passieren. Im Gericht ist vieles anders und Richter stellen oftmals Fragen mit denen kein Mensch rechnet. Ich hab das selbst schon erlebt das man eine Sache durchkaut von vorne bis hinten, mögliche Fragen aufschreibt und davon kommt 0,0 in der Verhandlung.

      "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Händen" sagte mal einer :D

      Zu der Sache mit der Pizzeria - ich fand das ziemlich kurios - aber schlüssig schon!
      Der Fall ist deshalb interessant, weil hier ein Punkt ausschlaggeben ist und zwar der Gestank und das die Leute dann gehen. Gestank ist nicht messbar in diesem Sinne sondern ein emfpinden bzw. eine Wahrnehmung die das Gericht voll und ganz berücksichtigt hat. Übergelenkt auf das Beispiel mit dem MF & dem NS-Logo ,- auch hier handelt es sich nur um persönliches empfinden und die Wahrnehmung des Bauern, der den Traktor daraufhin nicht kauft. Andere Faktoren einmal außen vor. Aber auch in diesem krassen Beispiel würde das Gericht dieses berücksichtigen wie in dem Pizzafall auch.

      So und nun geh ich mal wieder schlafen zzZZzzz
    • Harald1050 wrote:

      Weil ich gerade darüber gestolpert bin und es zu diesem Thema mE gut passt.

      diepresse.com/home/techscience…lagt-ComputerspieleMacher
      Danke für den Link, das gehört auf jeden Fall hier ins Thema. Aber trotzdem sind es 2 verschiedene paar Stiefel. Erst wenn ein Modder mal 15 Milliarden oder bleiben wir realistisch und sagen wir wenigstens ein paar 1000 Euro mit dem Verkauf von Mods verdient, dürfte die Situation ähnlich sein, sodass er zu einem Dorn im Auge eines Herstellers werden könnte. Wie gesagt, solange man kein Geld für seine Mods verlangt oder eine sehr hohe Reichweite erreicht, darf man wohl so ziemlich alles beim Modden, ohne eine Abmahnung oder Anzeige befürchten zu müssen. Leider gehören dazu auch Modklau bei anderen Moddern oder sogar bei anderen Simulator-Herstellern.
    • Schon klar. Ich fand es nur sehr interessant, weil man auch eine gewisse Marketingaktion dahinter vermuten könnte. Es geht hier ja um keine kleine Softwareschmiede, sprich, gewisse Konsequenzen müssten bekannt sein. So ein Hoppala erscheint sehr naiv.
      Aber so berichten auch Tageszeitungen, die ansonsten mit PC-Spielen nichts am Hut haben, darüber.

      Bin gespannt, was das Ergebnis sein wird und ob dadurch eine stärkere Sensibilisierung eintritt.
    • ich verfolge die diskusion hier sehr interessiert. mal abgesehen von der rechtslage gegenüber der "hersteller-firmen", wie verläuft sich das rechtlich gesehen innerhalb der moddingkomunity (abgesehen von den moralischen einwänden)? viele (beispiel im ls) hacken ja darauf rum, da sie ja den "mod" "gebaut" haben, und alle rechte bei ihnen liegen; liege ich da mit meiner annahme richtig, das sie dazu ja eigendlich überhauptnicht berechtigt sind???
      System
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      Board: ASUS Z10PE-D16 (ASMB8-iKVM Down, Dual GbE) 2xLGA20
      Prozessor: 2x Intel Core i7-7800X Prozessor, der X-Serie
      Ram: 8x Corsair CMK32GX4M2B3000C15 Vengeance LPX
      Festplatten: 1x WD Blue SSD SATA M2, 1TB, WDS100T1B0A
      2x Seagate FireCuda 2TB SSHD
      Grafik: 2x EVGA GeForce GTX 1080 Ti FTW3 GAMING, 11GB GDDR5X, iCX Technologie 11G-P4-6696-KR
      System: Windows 10 Education ALIENWARE Edition
    • Das Urheberrecht gilt immer, auch im Internet. Wenn also ein Modder einen Mod gebaut hat und veröffentlicht, dann liegen alle Rechte bei ihm. Den Mod dann ohne Erlaubnis z.B. in CnC zu portieren und zu veröffentlichen ist somit eigentlich nicht ok.
      Hier mal ein Paar grundsätzliche Dinge zum Urheberrecht im Internet (Gilt für Mods genau wie Bilder usw.): 10 Irrtümer im Internet- und Urheberrecht
    • ....mmmmm, ich war der meinung, das in dem fall eigendlich alle rechte beim hersteller der fahrzeuge und maschienen liegen dürften
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    • Dazu währe eins mal interessant, wenn jemand ein Fahrzeugteil/Mapteil etc explizit bereitstellt, und nur in Credits erwähnt werden möchte.
      Gilt das dann auch für die Portierung? Wenn man so freigegebene Teile von LS Moddern in C&C bringt?

      Theoretisch würde ich ja vermuten, es wurde nicht explizit auf LS eingeschränkt.

      Dann könnte ein findiger Modder nämlich etwas an den noch nichrt schönen Reifensituation ändern.
      System Update
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      Desktop
      CoolerMaster HAF-X I CoolerMaster 1000W RS-A00-ESBA Netzteil I
      Ryzen 7 5800x
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      Laptop:
      I7 6700HQ I GTX1070 I 17,3" FullHD I 16GB DDR4 I 512GB M.2SSD
      Kühlpad