Habe hier ein Thema zu Patent eröffnet.
Bisheriger Verlauf:
Butler Zitat:
Naja, ganz so einfach finde ich ist dass mit den Lizenzen nicht zu sehen.
Okay es gibt immer Randbereiche über die man sich streiten kann, aber im Grundsatz steckt ein Züchter ja viel Arbeit, Geld und NowHow in die Erzeugung einer Sorte. Und dieses Sollte und muss Honoriert werden.
Zu 2., Ja auf bereits gekauftes Saatgut muss keine Lizenz bezahlt werden. Man muss eine Gebühr bezahlen, wenn man im 1. Jahr eine Lizenziertes Saatgut Kauft, dieses Saat, Erntet und dann diese Ernte nutzt um dass nächste Jahr und so weiter diese Sorte zu Nutzen.
Also, man nutzt die Eigenschaften der Sorte, welche der Züchter mühsam in eine Pflanze integriert hat, ohne seinen Beitrag zu bezahlen.
Und die Nachsaat-Gebühr ist nicht wirklich hoch!!!
tgs_wort Zitat:
@Butler
Aber in dem Fall den ich oben erwähnte, finde ich die Erhebung der Gebühr als falsch!
Findest Du die den in Ordnung?
Weil der Bauer wollte die Saat nicht, und muss nur wegen der Verseuchung seiner Ernte in den nächsten Jahren zahlen?
Es war nach meiner Ansicht einfach "Sachbeschädigung" an seiner Ernte, als sich die Saat des
Nachbarn mit seiner kreuzte. Und es lag ja nicht in seiner Hand.
Ansonsten stimme ich zu!
Butler Zitat:
Okay, hier die Offizielle Quelle.
stv-bonn.de/inhalt/nachbauerklaerung/rechtlicher-rahmen
@tgs_wortwie ich sagen wollte, es gibt leider auch negativ Beispiele. Da Sie aber vor Gericht Recht bekommen haben, ist dass aber halt Rechtskonform.
tgs_wort Zitat:
Recht bekommen hat meiner Ansicht aber herzlich wenig mit Gerechtigkeit zu tuen.
Wenn der Nachbar Pflanzenschutz gesprüht hätte und dem anderen seine Ernte damit vernichtet hätte,
währe diese Art der Verseuchung des Nachbarfeldes höchst wahrscheinlich anders beurteilt worden.
Bei dem Fall war massive Lobbyarbeit am Werk, und der "kleine" Landwirt kann halt keine Millionenanwälte
einstellen.
Das die Hersteller ihre Arbeit gerecht bezahlt bekommen müsssen ist eine Sache,
aber das "ausbeuten" der Nachbarn der eigenen Kunden ist sauerrei! Denn was hätte der Bauer machen sollen?
In einer Halle anbauen?
Und wie gesagt es war nicht in Deutschland, das hat somit mit der Rechtslage hier wenig zu tuen.
Die Rechtslage in dem Fall, dürfte aber ähnlich sein. Nur sehe ich es wirklich in der Verantwortung der Herstellers,
entweder sein Saatgut gegen ungewollte Kreuzung zu sichern, oder entsprechende Gebrauchsregeln aufzustellen,
was das Schädigen anderer verhindert. BZW das der Saatguthersteller drauf verzichtet, nicht Kunden zur Kasse zu bitten.
Bisheriger Verlauf:
Butler Zitat:
Naja, ganz so einfach finde ich ist dass mit den Lizenzen nicht zu sehen.
Okay es gibt immer Randbereiche über die man sich streiten kann, aber im Grundsatz steckt ein Züchter ja viel Arbeit, Geld und NowHow in die Erzeugung einer Sorte. Und dieses Sollte und muss Honoriert werden.
Zu 2., Ja auf bereits gekauftes Saatgut muss keine Lizenz bezahlt werden. Man muss eine Gebühr bezahlen, wenn man im 1. Jahr eine Lizenziertes Saatgut Kauft, dieses Saat, Erntet und dann diese Ernte nutzt um dass nächste Jahr und so weiter diese Sorte zu Nutzen.
Also, man nutzt die Eigenschaften der Sorte, welche der Züchter mühsam in eine Pflanze integriert hat, ohne seinen Beitrag zu bezahlen.
Und die Nachsaat-Gebühr ist nicht wirklich hoch!!!
tgs_wort Zitat:
@Butler
Aber in dem Fall den ich oben erwähnte, finde ich die Erhebung der Gebühr als falsch!
Findest Du die den in Ordnung?
Weil der Bauer wollte die Saat nicht, und muss nur wegen der Verseuchung seiner Ernte in den nächsten Jahren zahlen?
Es war nach meiner Ansicht einfach "Sachbeschädigung" an seiner Ernte, als sich die Saat des
Nachbarn mit seiner kreuzte. Und es lag ja nicht in seiner Hand.
Ansonsten stimme ich zu!
Butler Zitat:
Okay, hier die Offizielle Quelle.
stv-bonn.de/inhalt/nachbauerklaerung/rechtlicher-rahmen
@tgs_wortwie ich sagen wollte, es gibt leider auch negativ Beispiele. Da Sie aber vor Gericht Recht bekommen haben, ist dass aber halt Rechtskonform.
tgs_wort Zitat:
Recht bekommen hat meiner Ansicht aber herzlich wenig mit Gerechtigkeit zu tuen.
Wenn der Nachbar Pflanzenschutz gesprüht hätte und dem anderen seine Ernte damit vernichtet hätte,
währe diese Art der Verseuchung des Nachbarfeldes höchst wahrscheinlich anders beurteilt worden.
Bei dem Fall war massive Lobbyarbeit am Werk, und der "kleine" Landwirt kann halt keine Millionenanwälte
einstellen.
Das die Hersteller ihre Arbeit gerecht bezahlt bekommen müsssen ist eine Sache,
aber das "ausbeuten" der Nachbarn der eigenen Kunden ist sauerrei! Denn was hätte der Bauer machen sollen?
In einer Halle anbauen?
Und wie gesagt es war nicht in Deutschland, das hat somit mit der Rechtslage hier wenig zu tuen.
Die Rechtslage in dem Fall, dürfte aber ähnlich sein. Nur sehe ich es wirklich in der Verantwortung der Herstellers,
entweder sein Saatgut gegen ungewollte Kreuzung zu sichern, oder entsprechende Gebrauchsregeln aufzustellen,
was das Schädigen anderer verhindert. BZW das der Saatguthersteller drauf verzichtet, nicht Kunden zur Kasse zu bitten.
freundlichen Gruß
Tastenbelegung-Dokumente zum herunterladen. Key assignment documents for download.
DE, EN, FRA, ITA, ESP, RUS, PL
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